Wandelkonzert 2017

Wandelkonzert 2017 im Schloss Charlottenburg in Zusammenarbeit mit der Stiftung „Preußische Schlösser und Gärten“ Am Sonntag, 12. Februar 2017, erklingt in Zusammenarbeit mit der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr wieder das beliebte „Wandelkonzert“ im Schloss Charlottenburg mit Mitgliedern des Berliner KammerOrchesters und Gästen. Diesmal findet das Wandelkonzert in den historischen Schlossräumen des Neuen Flügels statt. Es spielen das „Trio Syrinx“, das „Taffanel-Bläser-Quintett“, das „BKO-Streichquartett“, das „Duo Legato“ sowie weitere Duos und Trios im Weißen Saal, in der Goldenen Galerie, im Speisezimmer, in der Winterkammer, in der Blauen Atlaskammer sowie in weiteren Räumen Werke aus Renaissance, Barock, Klassik und Romantik. Die Konzertbesucher erhalten ein Programm, in dem die einzelnen Spielorte, die Ensembles sowie die gespielten Werke detailliert aufgelistet sind. Zum Abschluss der Veranstaltung erklingt wie immer ein gemeinsames Stück mit allen am Wandelkonzert beteiligten Musikern im Weißen Saal; diesmal ist es die „Sinfonia Veneziana“ von Antonio Salieri. Konzeption, Moderation und musikalische Leitung liegen bei dem Berliner Dirigenten Roland Mell.

Während des Wandelkonzertes gibt es im Eingangsbereich ein Catering. Die Sitzmöglichkeiten sind sehr begrenzt; im Weißen Saal gibt es ca. 200 Stühle, zudem können Klapphocker o.ä. mitgebracht werden. Einlass ab 17.15 Uhr über den „Neuen Flügel“ an der Ostseite des Schlosses. Das Konzert findet statt mit freundlicher Unterstützung durch „Mosaik-Services“.

Adresse: Schloss Charlottenburg, Spandauer Damm 20 – 24, 14059 Berlin Bus M 45, 109, 309 / U-Bahn Richard-Wagner-Platz / S-Bahn Westend Eintrittskarten für das Wandelkonzert zu 35,- / 30,- € erhalten Sie über www.ticketmaster.de (030 – 84 10 89 08) oder über das BKO-Büro, Tel. 030 – 325 88 23. Online-Bestellungen bitte unter b.k.o@t-online.de . BKO-Mitglieder erhalten die Karten zu 20,- € bei Bestellung im Orchesterbüro. (Änderungen vorbehalten – Stand: 6.2.2017)